Erwerbsgenehmigung für landwirtschaftliche Flächen

Beim Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche (landbruksmark) oder einer als Farm eingestuften Immobilie (gård / lantbruk) kann in Schweden eine Erwerbsgenehmigung (förvärvstillstånd) erforderlich sein. Zuständig ist hierfür das Länsstyrelsen (Bezirksverwaltung), in bestimmten Fällen auch das Jordbruksverket (Landwirtschaftsbehörde). Bereits im Exposé sollte dies durch den Hinweis „Förvärvstillstånd krävs“ klar gekennzeichnet sein, falls nicht, sollte man dies bei potenziell Objekten beim Makler erfragen.

Betroffen sind vor allem Grundstücke im dünn besiedelten ländlichen Raum (Glesbygd). Die rechtliche Grundlage bildet das Jordförvärvslag, dessen Ziel es ist, die lokale Besiedlung zu fördern, eine Zersiedelung zu verhindern und sicherzustellen, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen langfristig und nachhaltig bewirtschaftet werden.

Gründe für eine Ablehnung

Hat man nicht vor, selbst dauerhaft auf dem Grundstück zu wohnen oder die Fläche aktiv zu bewirtschaften, kann der Erwerb verweigert werden. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • das Objekt lediglich als Ferien- oder Anlageimmobilie dient
  • die Fläche langfristig ungenutzt oder verpachtet werden soll
  • die Gemeinde ein starkes Interesse an lokaler Selbstbewirtschaftung hat

Der Kauf eines alten Bauernhofs als neues Eigenheim, zusammen mit ein paar Hektar Wald oder Weideland sollte jedoch kein Problem darstellen, selbst wenn man später nur als Hobbylandwirt tätig wird.

Ablauf und Kosten

Der Antrag auf förvärvstillstånd wird nach Abschluss des Kaufvertrags, aber vor der Eigentumsübertragung, gestellt. Der Vertrag enthält daher in der Regel eine aufschiebende Vereinbarung, wonach der Kauf nur bei erteilter Genehmigung wirksam wird.

Die Kosten liegen derzeit bei mindestens 8.100 SEK (abhängig von Grundstückswert) und werden auch im Falle einer Ablehnung fällig. Bis eine Rückmeldung erfolgt, kann es durchaus mehrere Wochen dauern, sodass man dies in seinen Umzugsplänen berücksichtigen sollte.

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