Notwendige Schritte in Deutschland

Ist man in Schweden angekommen, gibt es noch paar To-dos um sich unter andrem von den Überbleibseln der alten Heimat vollständig zu lösen. Manches ist optional, manches zwingend erforderlich.

Abmeldebestätigung

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands
bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.
“ (Deutsche Botschaft). In den meisten Fällen ist dies online über die zuständige Stadtverwaltung oder das Bürgermeisteramt möglich. Die Meldung kann frühsten eine Woche vor dem Auszug und muss spätestens 14 Tage danach erfolgen.

Rundfunkbeitrag

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags einzustellen, gibt es auf der Webseite das passende Formular: „weil ich dauerhaft ins Ausland ziehe“. Mit der Abmeldebestätigung aus dem Bürgermeisteramt als Nachweis hat dies bei uns inklusive Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge reibungslos funktioniert. Dafür wird nun der unvermeidbare schwedische „public service-avgift“ fällig …

ADAC

Beim ADAC heißt es im Kleingedruckten: „Bei Personen mit ausländischem Wohnsitz werden die Leistungen […] weder in Deutschland noch im ausländischen Wohnsitzland erbracht.“ Somit muss sowohl die eigentliche Mitgliedschaft und falls vorhanden auch die ADAC-Kreditkarte gekündigt werden. Einen schwedischen Ersatz für zukünftige Pannenhilfe findet man unter Assistancekåren oder M Servige.

Krankenkasse und Krankenzusatzversicherungen

Theoretisch sollte die deutsche Krankenkasse bereits über den Arbeitgeber von der Auswanderung Wind bekommen haben, aber besser ist eine zusätzliche eigene Information, sodass es später nicht zu unerwartet Nachforderungen kommen.

Weitere bestehende private Zusatzversicherungen (z.B. Zahn-, Tagegeld- oder Krankenhauszusatzversicherung) sollten sich mit der Begründung „wohne jetzt im Ausland und bin in Deutschland nicht mehr krankenversichert“ problemlos kündigen lassen.

Haftpflichtversicherung

Bei dieser wichtigen Versicherung sollte man dringend vorab klären, ob und wie lange ein Schutz bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt besteht. Bis das schwedische Pendant zugänglich wird, kann es durchaus einige Wochen bis Monate dauern.

Mobilfunk

Dank EU-Verordnung ist die Erreichbarkeit und uneingeschränkte Nutzung im neuen Land mit einem deutschen Mobilfunkvertrag für mindestens 4 Monate gesichert – danach können je nach Anbieter die Fair-Use Regeln greifen und unangenehme Aufschläge anfallen.

Möchte man hingegen vorzeitig aus einem bestehenden Vertrag aussteigen, ist dies nach dem Umzug entsprechend §60 Telekommunikationsgesetz Absatz 2, mit der First von einem Monat möglich. Auch hier hilft die offizielle Abmeldebestätigung als Nachweis.

Autoversicherung

Nach schwedischem Recht benötigen Fahrzeuge nach der Einfuhr innerhalb von sieben Tagen eine vorläufige schwedische Zulassung oder dürfen danach nicht mehr betrieben werden. Diese Vorgaben sind aufgrund der langen Bearbeitungszeiten von ein bis zwei Monaten durch das zuständigen Transportstyrelsen jedoch eher theoretische Natur. Wichtig ist in jedem Fall den Prozess so schnell wie möglich anzustoßen.

Ein Sonderkündigungsrecht für deutsche Kfz-Versicherungen beim Umzug ins Ausland besteht nicht, jedoch bei einer Abmeldung der zugehörigen Fahrzeuge. Diese geschieht in der Regel automatisch, sobald die Zulassung in Schweden durch das Transportstyrelsen erfolgreich war. Um sicherzugehen, sollte man zusätzlich selbst die Zulassungsstelle und die Versicherung darüber informieren.

Bankkonto

Bereits bestehende deutsche Bankkonten lassen sich oft auch mit einem ausländischen Wohnsitz weiterführen. Eine unverbindliche Anfrage vor dem Umzug hilft die Sachlage zu klären, denn bis zum schwedischen Konto können mehrere Wochen vergehen und nichts wäre misslicher, als eine spontane Kündigung und Sperrung von Konto und Bankkarte. Vielleicht einfach mit der notwendigen Adressänderung etwas Zeit lassen …

Gewerbe

Mit einem Wohnsitz in Schweden muss meist auch das eigene Gewerbe neu angemeldet und in Deutschland abgemeldet werden. Je nach zuständigem Amt lässt sich die Abmeldung online einreichen und die Gebühren per Kreditkarte oder PayPal zahlen.

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