Schön Wohnen, schön Leben, aber auch schön Arbeiten? Das schwedische Arbeitsrecht ähnelt in vielen Bereichen dem deutschen, sodass die Umgewöhnung recht leicht fällt. Lediglich im Bereich Urlaub, Urlaubsgeld und Krankheit gibt größere Unterschiede, die man unbedingt wissen sollte.
Arbeitszeit, Ruhezeiten und Überstunden
- Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden begrenzt, Ausnahmen sind etwa durch Tarifverträge möglich.
- Nach spätestens 5 Stunden Arbeit muss eine „angemessene“ Pause erfolgen.
- Zwischen zwei Schichten / Arbeitstagen ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten
- Innerhalb von 7 Tagen ist zusätzlich eine 36-stündige Ruhepause vorgeschrieben, die möglichst am Wochenende zu gewähren ist. Samstag und Sonntag sind daher gewöhnlich arbeitsfrei.
Feiertage
Zieht man von den offiziellen Feiertagen Ostersonntag und den Pfingstsonntag ab, landen wir bei 11 bezahlten Feiertagen im Jahr.
Feiertag | Datum |
Neujahr (Nyårsdagen) | 01. Januar |
Dreikönigstag (Trettondedag jul) | 06. Januar |
Karfreitag (Långfredagen) | flexibel |
Ostermontag (Annandag påsk) | flexibel |
Tag der Arbeit / Maifeiertag (Första maj) | 01. Mai |
Christi Himmelfahrt (Kristi himmelfärds dag) | flexibel |
Nationalfeiertag (Sveriges Nationaldag) | 06. Juni |
Mittsommertag (Midsommardagen) | flexibel |
Allerheiligen (Alla helgons dag) | 02. November |
1. Weihnachtsfeiertag (Juldagen) | 25. Dezember |
2. Weihnachtsfeiertag (Annandag jul) | 26. Dezember |
Urlaub
- Als Arbeitnehmer hast du ein Recht auf mindestens 25 freie Tage im Jahr, vielen Unternehmen mit Tarifverträgen bieten auch bis zu 30 Tage.
- Um den Sommer genießen zu können, ist ein vierwöchiger zusammenhängender Urlaub zwischen Juni und August möglich.
- Bis zu fünf ungenutzte Urlaubstage (nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch mehr) lassen sich in das nächste Jahr übertragen und bis zu fünf Jahre ansammeln.
- Das Recht auf Urlaub beinhaltet aber nicht automatisch einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung während dieser Zeit. Diese muss zunächst erarbeitet werden, sodass offiziell erst nach einem Jahr alle Urlaubstage bezahlt werden, sollte der Arbeitgeber keinen Vorschuss genehmigen.
Urlaubsgeld
- Ein Urlaubsgeld im Sinne einer zum normalen Gehalt zusätzlichen Vergütung ist in Schweden gesetzlich vorgeschrieben.
- Beziehst du ein festes Gehalt, erhältst du für jeden Urlaubstag 0,43 % des Bruttolohns. Bei einem monatlichen Gehalt von 30.000 SEK macht dies bei 25 Urlaubstagen zusätzliche 129 SEK je Urlaubstag oder 3.225 SEK im Jahr.
- Mit einem Tarifvertrag steigt der Anteil auf bis zu 0,8 %, was nahezu einer Verdopplung des Urlaubsgeldes entspricht.
Mindestlohn und Tarifverträge
- In Schweden gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
- Viele Betriebe vergüten jedoch nach gängigen Tarifverträgen.
- Arbeitest du für eine Firma ohne Tarifvertrag, ist dein Gehalt von deinem Verhandlungsgeschick abhängig.
- Zur Orientierung, welche Gehälter „angemessen“ sind, bietet die Unionen eine Übersicht von Tarifverträgen und typische Einstiegsgehälter.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Der erste Tag eine Krankheit ist immer unbezahlt (Karenztag), außer du wirst innerhalb von fünf Kalendertagen erneut Arbeitsunfähigkeit.
- Ein ärztliches Attest ist erst nach 7 Tagen notwendig.
- Für die ersten 14 Tage (Tag eins ausgenommen) übernimmt dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in Höhe von 80 %
- Bei längerer Arbeitsunfähigkeit übernimmt die schwedische Sozialversicherungsbehörde (Försäkringskassa) mit ebenfalls 80 %
- Viele Arbeitgeber stocken das „Krankengehalt“ freiwillig um 10 % auf, sodass du in dieser Zeit immer 90 % des Lohnes erhältst.
Kündigungsschutz und Probezeit
- Probezeiten von bis zu 6 Monaten sind möglich, während dieser darf die Beschäftigung innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
- Eine unbefristete Anstellung lässt sich nur aus triftigen Gründen, etwa durch Pflichtverletzungen des Angestellten, kündigen.
- Ist für einen Arbeitnehmer keine angemessene alternative Beschäftigung möglich, sind auch betriebsbedingte Kündigungen möglich.
- Abfindungen oder Freistellungen sind individuelle, beziehungsweise durch Tarifverträge geregelte Leistungen.
Elternzeit
- Jedem Elternteil stehen je Kind mindestens 90 Tage, jedoch maximal 390 Tage bezahlte Elternzeit zu.
- Gehen Mutter und Vater in die Elternzeit, sind maximal 480 Tage möglich, wobei hiervon nur 390 Tage bezahlt werden.
- Das Elterngeld beträgt 80 % des Bruttolohns
- Ein Mutterschaftsurlaub ist bis zu 60 Tage vor dem Geburtstermin möglich, Väter können 10 bezahlte Urlaubstage beantragen.
- Eltern mit Kindern unter acht Jahren können ihre Arbeitszeit um bis zu 25 % kürzen.
Rente
- Der frühste Eintritt in die Rente ist mit 63 Jahren möglich, das übliche Rentenalter liegt aktuell bei 65 Jahren.
- Entsprechend dem Eintrittsjahr sinkt oder steigt die Rentenzahlung – je später der Beginn, desto höher fällt die Rente aus.
- Du darfst so lange arbeiten wie du möchtest, allerdings darf dich dein Arbeitgeber mit spätestens 69 grundlos kündigen.
- Viele Arbeitgeber bieten eine zusätzliche betriebliche Rentenvorsorge.
Sozialabgaben
- Zusätzlich zu deinem monatlichen Bruttogehalt leistet dein Arbeitgeber 31,42 % an Sozialabgaben.